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Kfz-Schadenskürzung - Was ist das und was kann man tun?


  

Das Verkehrsrecht regelt explizit, dass die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers den Schaden regulieren und somit auch die Reparaturkosten übernehmen muss. Doch wie sieht es aus, wenn der Geschädigte keine Instandsetzung wünscht oder diese selbst vornehmen möchte? In diesen Fällen greift das Prinzip der sogenannten „fiktiven Abrechnung“. Dabei werden von den Versicherern die Beträge erstattet, die bei einer Reparatur tatsächlich entstanden wären. Die Kostenrechnung erfolgt auf der Basis eines Gutachtens. Klingt gut – birgt aber einige Stolperfallen.

Welche Kosten können im Rahmen der fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden?

Ein Gutachten ist für den Antrag auf Abrechnung verpflichtend. Eine Ausnahme bilden hier so bezeichnete Bagatellschäden, die keine besondere Wertminderung darstellen. Nachdem ein qualifizierter Gutachter die Reparaturkosten exakt beziffert hat, können folgende Posten geltend gemacht werden:

  • Reparaturkosten in voller Höhe
  • Nutzungsausfall (alternativ Kosten für ein Ersatzfahrzeug)
  • Gutachterkosen
  • Anwaltskosten
  • Mehrwertsteuer für Anwaltskosten (keine andere Erstattung, da keine Reparatur vorgenommen wurde)

Welche Hinderungsgründe müssen die Geschädigten erwarten?

Eine fiktive Abrechnung kann nur dann vorgenommen werden, wenn kein Totalschaden am eigenen Fahrzeug entstanden ist. Dieser liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs sind. Entspricht das Gutachten exakt diesem Prozentwert oder bewegt sich gar darunter, leistet die Versicherung nicht. Doch auch in anderen Fällen stellen sich die Versicherungsunternehmen oft quer und zahlen nicht. Dazu führen die Gesellschaften oftmals an, dass Gutachter die Preise für die Reparatur an markengebundene Werkstätten ausrichten, die deutlich teurer als „freie Werkstätten“ sind. Sie begründen daher eine Kürzung der Beträge mit der Schadensminderungspflicht oder dem Bereicherungsverbot.

Da die meisten fiktiven Abrechnungen von der gegnerischen Versicherung gekürzt werden, kann es ratsam sein sich Hilfe zu holen. Anbieter wie rightnow.de prüfen die Ansprüche bei einer Kfz-Schadenskürzung und berechnen die potentielle Auszahlungssumme, machen ein Angebot und überweisen die berechnete Auszahlungssummer sofort auf das Konto. So erspart man sich den potenziellen Klageweg, bei dem der Ausgang oft ungewiss ist.

09.04.2020 Beitrag von Peter K.




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