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Infos zur KFZ Versicherung


  


In Deutschland ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass zulassungspflichtige Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung vorweisen müssen. Ohne diese KFZ Versicherung wird ein Fahrzeug nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Die KFZ Versicherung, die Haftpflichtschäden reguliert, ist deshalb zwingend erforderlich, weil sie für Schadenersatzansprüche Dritter aufkommt. Damit soll gewährleistet sein, dass kein Dritter auf seinem Schaden sitzen bleibt und ihn nicht erstattet bekommt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt diese KFZ Versicherung jedoch nicht auf.

Um sein eigenes Fahrzeug zu schützen, kann man eine zusätzliche KFZ Versicherung abschließen, hierbei insbesondere die KFZ-Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Kaskoversicherungen sind nicht vom Gesetzgeber verlangt, es steht jedem Fahrzeughalter frei, sein Fahrzeug gegen Kaskoschäden abzusichern. Die Teilkaskoversicherung kommt für folgende Schäden auf:
  • Unfälle mit Haarwild
  • Glasbruchschäden
  • Schmorschäden durch Kurzschluss
  • Marderbissschäden ohne Folgeschäden
  • Brand oder Explosion
  • Raub oder Diebstahl
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

Die Vollkaskoversicherung unterscheidet sich zur Teilkaskoversicherung nur minimal. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet bereits sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung, deckt zusätzlich jedoch noch das Risiko "Vandalismus" mit ab und kommt außerdem für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug auf - auch, wenn der Unfall selbst verschuldet ist.

Die Beiträge zur Kaskoversicherung berechnen sich unter anderem aus der nicht verhandelbaren Regionalklasse (richtet sich nach dem Ort der Zulassung) und der ebenfalls nicht verhandelbaren Typenklasse (richtet sich nach Art des Fahrzeugs). Variable Tarifmerkmale sind zum Beispiel Alter des Fahrers, durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, gewöhnlicher Abstellort des Fahrzeugs; auch diese Merkmale werden zur Beitragsfindung herangezogen.
Um den zu zahlenden Beitrag weiter zu beeinflussen, kann eine Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall mit der Gesellschaft vereinbart werden. Reparaturen bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung zahlt der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche, erst wenn die Reparaturkosten die Selbstbeteiligung übersteigen, greift der Versicherungsschutz.

Eine KFZ-Versicherung wie auch andere Versicherungen können bequem bei der Aachen Münchener Versicherung abgeschlossen werden.




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