Anbieter von Umkehrhypotheken
Viele ältere Menschen haben zunehmend Schwierigkeiten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie besitzen zwar Geld, sind aber dennoch nicht liquide, weil das gesamte Geld in ihrer Immobilie steckt. Mit der kleinen Rente müssen aber die Ausgaben getätigt werden und die Instandhaltung des Hauses bleibt außen vor, weil das Geld dafür nicht da ist. Meist bleibt dann nur noch der Verkauf der Immobilie. Aber das ist von einem Großteil der älteren Menschen nicht gewollt, weil sie ihr Leben in ihre Immobilie gesteckt haben. In solchen Situationen kann man sich über Anbieter von Umkehrhypotheken über die Hypothek auch Immobilienrente genannt beraten lassen.
Lebenslange Nutzung
Je nach dem Anbieter von Umkehrhypotheken kann die Immobilienrente ab dem sechzigsten Lebensjahr genutzt werden und beinhaltet die lebenslange Nutzung der Immobilie und die Überschreibung der Immobilie an den Anbieter nach dem versterben oder Auszug des Eigentümers. Dafür bekommt der Eigentümer, sofern das Haus Lastenfrei ist und der Wert des Hauses hoch genug ist, eine monatliche Rente von Einhundertfünfzig Euro oder Wahlweise den Betrag von fünfzehn bis fünfunddreißig Prozent des Wertes der Immobilie in einer Einmalzahlung.Zustifterrente als Alternative
Über einen weiteren Anbieter von Umkehrhypotheken kann alternativ dazu eine sogenannte Zustifterrente in Anspruch genommen werden. Dazu veräußert der Eigentümer seine Immobilie an eine Stiftung und erhält im Gegenzug dazu ein lebenslanges Wohnrecht und eine entsprechende Monatliche Zusatzrente.
Unterschiede
Neben Gemeinsamkeiten wie Mindestalter und Mindestwert der Immobilie übernimmt der Anbieter bei der Zustifterrente folgende Kosten:
- Anfertigung eines Gutachtens
- Notarkosten
- Grundbucheintrag
- Instandhaltungskosten
Dies wird bei der Umkehrhypothek anderer Anbieter nicht übernommen und muß vom Eigentümer vollständig übernommen werden.
Anders als bei der Umkehrhypothek kann der Nutzer bei der Zustifterrente weitere Möglichkeiten der Auszahlung wählen. Hier ist auch eine Kombination zwischen monatlicher Rente und einer Einmalzahlung möglich. Die Rente kann befristet werden oder lebenslang ausfallen. Die sogenannte Zeitrente wird nach den vorzeitigen versterben des Nutzers an die Erben weiter gezahlt.
Dieser Beitrag wurde eingeschickt von Ines am 12.12.2012